WAS WIR FÜR SIE TUN
Das Gesellschaftsrecht als Recht der Unternehmensorganisation gehört seit Gründung der Kanzlei zu ihren Schwerpunktbereichen. Wir beraten bei der Wahl der Unternehmensform und in allen übrigen Fragen der Gesellschaftsgründung sowohl von Personen- als auch Kapitalgesellschaften bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen bei der Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen über juristische Anforderungen an gesellschaftsinterne Entscheidungsprozesse bei Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern in Fragen der Geschäftsführerhaftung bei Umstrukturierungsprozessen und einer Unternehmensumwandlung in Fragen der Auseinandersetzung der Gesellschaft in Fragen des Unternehmenskaufs in allen Fragen der Unternehmensnachfolge in allen weiteren Problemstellungen mit gesellschaftsrechtlichem Bezug. Sofern Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, übernehmen wir die Prozessvertretung.